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   BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88   

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BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88 (https://dejure.org/1989,397)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1989 - 1 StR 641/88 (https://dejure.org/1989,397)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 1 StR 641/88 (https://dejure.org/1989,397)
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"gigantische Mordmaschinerie"

§ 185 StGB, Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung, Bundeswehr

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

  • opinioiuris.de

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur kollektiven Beleidigung der Soldaten der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aktive Soldaten - Kollektive Beleidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 1975 § 185, § 130
    Beleidigung der Soldaten der Bundeswehr

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 83
  • NJW 1989, 1365
  • MDR 1989, 558
  • NStZ 1989, 361 (Ls.)
  • StV 1992, 157
  • afp 1989, 535
  • JR 1989, 514
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    a) Das Landgericht hat die Äußerungen des Angeklagten ohne Rechtsfehler dahin ausgelegt (vgl. BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]), daß sich die Angriffe des Angeklagten vordergründig zwar gegen den Beruf des Soldaten richten, daß damit aber auch die Menschen getroffen werden sollen, die die Aufgabe des Soldaten wahrnehmen; dieser Schluß rechtfertigt sich daraus, daß sich der Beitrag in vielfacher Hinsicht mit der Lage und den Problemen der Soldaten befaßt.

    Zwar ist die Auslegung der Publikation des Angeklagten und damit auch die Feststellung des Zieles seiner Angriffe Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]).

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    a) Das Landgericht hat die Äußerungen des Angeklagten ohne Rechtsfehler dahin ausgelegt (vgl. BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]), daß sich die Angriffe des Angeklagten vordergründig zwar gegen den Beruf des Soldaten richten, daß damit aber auch die Menschen getroffen werden sollen, die die Aufgabe des Soldaten wahrnehmen; dieser Schluß rechtfertigt sich daraus, daß sich der Beitrag in vielfacher Hinsicht mit der Lage und den Problemen der Soldaten befaßt.

    Zwar ist die Auslegung der Publikation des Angeklagten und damit auch die Feststellung des Zieles seiner Angriffe Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]).

  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Demgemäß wurde eine kollektive Beleidigung u.a. anerkannt für den preußischen Richterstand (RGRspr. 1, 292), die Großgrundbesitzer mit Ausnahme etwa sozialdemokratisch gesinnter (RGSt 33, 46 [47]), die deutschen Offiziere (RG LZ 1915, 60), die deutschen Ärzte (RG JW 1932, 31, 13), die in Deutschland lebenden Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen waren (BGHSt 11, 207 [208]); verneint wurde die Beleidigungsfähigkeit für "alle an der Entnazifizierung Beteiligten", die Katholiken, die Protestanten, die Akademiker (BGHSt 11, 207 [209]), "die Robenknechte von Moabit" (KG JR 1978, 422), die Polizei in ihrer Gesamtheit (OLG Düsseldorf NJW 1981, 1522).

    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).

  • RG, 02.01.1900 - 4128/99

    1. Beleidigung mehrerer mittels einer Kollektivbezeichnung erkennbar gemachter

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Demgemäß wurde eine kollektive Beleidigung u.a. anerkannt für den preußischen Richterstand (RGRspr. 1, 292), die Großgrundbesitzer mit Ausnahme etwa sozialdemokratisch gesinnter (RGSt 33, 46 [47]), die deutschen Offiziere (RG LZ 1915, 60), die deutschen Ärzte (RG JW 1932, 31, 13), die in Deutschland lebenden Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen waren (BGHSt 11, 207 [208]); verneint wurde die Beleidigungsfähigkeit für "alle an der Entnazifizierung Beteiligten", die Katholiken, die Protestanten, die Akademiker (BGHSt 11, 207 [209]), "die Robenknechte von Moabit" (KG JR 1978, 422), die Polizei in ihrer Gesamtheit (OLG Düsseldorf NJW 1981, 1522).

    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).

  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Neben Einzelpersonen sind auch Personengemeinschaften unter gewissen Voraussetzungen beleidigungsfähig (vgl. z.B. BGHSt 6, 186 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    4 St 285/81|OLG Hamm; 24.01.1983; 3 Ws 30/83">NStZ 1983, 265); das rechtfertigt jedoch nicht Beschimpfungen, Schmähungen und Diffamierungen (vgl. BGH(Z) NJW 1974, 1762, 1763; 1977, 626, 627; BayObLG …
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Zwar stand es ihm frei, sich mit den öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr kritisch auseinanderzusetzen und dabei auch scharfe und polemische Formulierungen, überspitzte und plakative Wertungen zu gebrauchen (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]; 42, 163 [169]; BGH(Z) NJW 1981, 2117, 2119; BayObLG …
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Zwar stand es ihm frei, sich mit den öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr kritisch auseinanderzusetzen und dabei auch scharfe und polemische Formulierungen, überspitzte und plakative Wertungen zu gebrauchen (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]; 42, 163 [169]; BGH(Z) NJW 1981, 2117, 2119; BayObLG …
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).
  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Zwar stand es ihm frei, sich mit den öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr kritisch auseinanderzusetzen und dabei auch scharfe und polemische Formulierungen, überspitzte und plakative Wertungen zu gebrauchen (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]; 42, 163 [169]; BGH(Z) NJW 1981, 2117, 2119; BayObLG …
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

  • OLG Düsseldorf, 14.05.1980 - 2 Ss 129/80
  • BGH, 27.01.1984 - 5 StR 866/83

    Beleidigung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener -

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 54/87

    Berechtigte Interessen - Ehrschutz - Rechtsstaatliches Gebot

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 584/52

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1986 - 15 U 118/85
  • KG, 30.03.1978 - Ss 54/78
  • RG, 14.06.1898 - 1548/98

    1. Darf bei Feststellung des Thatbestandes des § 130 St.G.B.'s, insbesondere des

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Insoweit schließe sich das Amtsgericht der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 36, 83) an, daß die Beleidigung aktiver Bundeswehrsoldaten unter der Kollektivbezeichnung "Soldaten" dann möglich sei, wenn ein Unwerturteil mit einem eindeutig allen Soldaten zuzuordnenden Kriterium verbunden sei und die weitergehende Bezeichnung (alle Soldaten schlechthin) auch den engeren, klar abgrenzbaren und überschaubaren Kreis der aktiven Soldaten der Bundeswehr mit umfasse.

    Die Gerichte haben sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestützt, die gerade aus Anlaß herabsetzender Äußerungen über Soldaten ergangen ist (vgl. BGHSt 36, 83).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (vgl. BGHSt 36, 83 ; 40, 97 ; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Derart besonders qualifizierte Beeinträchtigungen, die durch ein gesteigertes Maß an Gehässigkeit und Rohheit gekennzeichnet sein müssen, und durch die die Angehörigen des betreffenden Bevölkerungsteils oder der betreffenden Gruppe in ihren grundlegenden Lebensrechten als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft verletzt werden und der unverzichtbare Bereich ihres Persönlichkeitskerns sozial abgewertet wird (vgl. BGHSt 36, 83, 90), liegen hier indes nicht vor.
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